Ein Gerichtsbeschluss regelt "Umgang" und Unterhalt in eurer Trennungsfamilie
Gerichtsbeschlüsse im Umgangsrecht basieren in der Regel auf dem Prinzip "einer betreut" ("alleinerziehend"). Der andere Elternteil erhält lediglich Besuchszeiten ("Umgang"). Das Rosenheimer Modell basiert jedoch auf der Grundannahme, dass ihr beide abwechselnd euer gemeinsames Kind betreuen wollt. Je nach euren beruflichen oder privaten Umständen übernehmt ihr euren Teil der Betreuung. Jeder von euch hat grundsätzlich das selbe Recht und die selbe Pflicht zu betreuen. Eure Betreuungsanteile handelt ihr entsprechend auf Augenhöhe aus. Im Rosenheimer Modell gibt es keinen "Umgangs"-Elternteil und auch keinen "Alleinerziehenden"-Elternteil. Das Rosenheimer Modell ist deshalb nicht mit der derzeitigen Rechtsprechung im Familienrecht kompatibel.
Gleiches gilt für die Kostenverteilung in eurer Trennungsfamilie. Im derzeitigen Unterhaltsrecht wird der "alleinerziehende" Elternteil vollständig von der finanziellen Verantwortung gegenüber dem gemeinsamen Kind befreit. Die Kosten eures Kindes in euren beiden Haushalten werden alleinig vom "Umgangs"-Elternteil getragen, unabhängig von den jeweiligen Einkommen von euch beiden. Im Rosenheimer Modell werden jedoch die Kosten eures gemeinsamen Kindes, abhängig vom Betreuungsanteil und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gemeinsam getragen. Bei der Bezifferung werden die theoretisch möglichen Einkommen von euch beiden berücksichtigt. Das Rosenheimer Modell ist deshalb auch nicht mit dem derzeitigen Unterhaltsrecht kompatibel.
Bestehen Gerichtsbeschlüsse, die eure Betreuungszeit oder eure Unterhaltspflichten regeln, dann könnt ihr das Rosenheimer Modell wahrscheinlich nicht verwenden. Diese basieren in der Regel auf dem Prinzip "einer betreut, einer bezahlt".