Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Familie D: vier Kinder (2, 4, 6 und 8)

1. Grunddaten der Familie D

Anmerkung: Die beiden Eltern teilen sich die Betreuung hälftig.

Vier Kinder2, 4, 6 und 8 Jahre alt 

Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Betreuungsanteil

50 %

50 %

bereits erhaltene staatliche Unterstützung (4 x Kindergeld)

          1.000 € 

- €

angenommenes Netto-Einkommen-Vollzeit

       2.400 € 

       3.100 € 


2. Berechnung nach dem Rosenheimer Modell:

Ausgleich zwischen den Haushalten 



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


Ausgleich staatliche Unterstützung

-500 €

500 €

+

Ausgleich Grundbedarf der Kinder

85 €

-85 €

+

Ausgleich Mehrbetreuung

0 €

0 €

=

Summe Ausgleich

-415 €

415 €

Elternteil A zahlt monatlich 415 € an Elternteil B.


Ressourcen in jedem Haushalt



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


bereits erhaltene staatliche Unterstützung (4 x Kindergeld)

1.000 € 

- €

+

Summe Ausgleich

-415 €

415 €

+

Zumutbares Einkommen

1.333 €

1.722 €

=

Summe Resourcen Haushalt

1.918 €

2.137 €

Damit stehen im Haushalt A pro Monat 1.918 € zur Verfügung, im Haushalt B 2.137 €.


Ressourcen der Kinder


Grundbedarf

1.332 € 

+

Staatliche Unterstützung (4 x Kindergeld)

1.000 €

=

Summe Ressourcen des Kindes

2.332 €

Im Haushalt A stehen pro Monat 1.166 € für die Kinder zur Verfügung, im Haushalt B 1.166 €.


Sonderausgaben

Elternteil A trägt 44 % der Kosten von Sonderausgaben, Elternteil B trägt 56 %.

Beispiele für Sonderausgaben: 


Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Musikschule (70 € / Monat)

31 €

39 €

Fahrräder (600 €)

262 €

338 €

Kinderturnen (150 € / Jahr)

65 €

85 €


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