Familie C: ein Kind (1)
1. Grunddaten der Familie C
Anmerkung: Elternteil B ist aus eigener Entscheidung von der Familie weggezogen. Elternteil A ist alleinerziehend.
Wäre jedoch Elternteil A ohne Einverständnis von Elternteil B mit dem Kind weggezogen, hätten das gemeinsame Kind und Elternteil B gegen ihren Willen keine Chance mehr auf vergleichbare Alltagsnähe und gemeinsame Zeit. Die Berechnung nach dem Rosenheimer Modell kann nur dann funktionieren, wenn beide Elternteile die Betreuungszeiten im Einverständnis vereinbart haben. Jeder Elternteil hat im Rosenheimer Modell das gleiche Recht und die gleiche Pflicht zu betreuen.
Ein Kind: 1 Jahr alt | Haushalt Elternteil A | Haushalt Elternteil B |
Betreuungsanteil | 100 % | 0 % |
bereits erhaltene staatliche Unterstützung (2 x Kindergeld) | 250 € | - € |
angenommenes Netto-Einkommen-Vollzeit | 2.700 € | 2.700 € |
2. Berechnung nach dem Rosenheimer Modell:
Ausgleich zwischen den Haushalten
Haushalt Elternteil A | Haushalt Elternteil B | ||
Ausgleich staatliche Unterstützung | 0 € | 0 € | |
+ | Ausgleich Grundbedarf der Kinder | 301 € | -301 € |
+ | Ausgleich Mehrbetreuung | 1.275 € | -1.275 € |
= | Summe Ausgleich | 1.576 € | -1.576 € |
Elternteil B zahlt monatlich 1.576 € an Elternteil A. |
Hinweis: Die Ressourcen von B reichen wahrscheinlich nicht aus, um sich selbst, das gemeinsame Kind und den bedürftigen Elternteil A zu versorgen. Elternteil A kann aufgrund des Alters des Kindes und der hohen Betreuungslast jedoch nicht im ausreichenden Maße erwerbstätig sein. Die Trennungsfamilie benötigt dringend staatliche Unterstützung.
Ressourcen in jedem Haushalt
Haushalt Elternteil A | Haushalt Elternteil B | ||
bereits erhaltene staatliche Unterstützung (1 x Kindergeld) | 250 € | - € | |
+ | Summe Ausgleich | 1.576 € | -1.576 € |
+ | Zumutbares Einkommen | 150 € | 2.700 € |
= | Summe Resourcen Haushalt | 1.976 € | 1.124 € |
Damit stehen im Haushalt A pro Monat 1.976 € zur Verfügung, im Haushalt B 1.124 €. |
Ressourcen des Kindes
Grundbedarf | 318 € | |
+ | Staatliche Unterstützung (1 Kindergeld) | 250 € |
= | Summe Ressourcen des Kindes | 568 € |
Im Haushalt A stehen pro Monat 568 € für das Kind zur Verfügung, im Haushalt B 0 €. |
Sonderausgaben
Elternteil A trägt 5 % der Kosten von Sonderausgaben, Elternteil B trägt 95 %. |
Beispiel für Sonderausgaben:
Haushalt Elternteil A | Haushalt Elternteil B | |
Kinderwagen (300 €) | 16 € | 284 € |