Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Familie B: ein Kind (7)

 

1. Grunddaten der Familie B

Ein Kind: 7 Jahre alt 

Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Betreuungsanteil

30 %

70 %

bereits erhaltene staatliche Unterstützung (2 x Kindergeld)

          - € 

250 €

angenommenes Netto-Einkommen-Vollzeit

       1.900 € 

       1.500 € 


2. Berechnung nach dem Rosenheimer Modell:

Ausgleich zwischen den Haushalten 



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


Ausgleich staatliche Unterstützung

75 €

-75 €

+

Ausgleich Grundbedarf der Kinder

-120 €

120 €

+

Ausgleich Mehrbetreuung

-183 €

183 €

=

Summe Ausgleich

-228 €

228 €

Elternteil A zahlt monatlich 228 € an Elternteil B. 


Ressourcen in jedem Haushalt



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


bereits erhaltene staatliche Unterstützung (1 x Kindergeld)

- € 

250 €

+

Summe Ausgleich

-228 €

228 €

+

Zumutbares Einkommen

1.552 €

858 €

=

Summe Resourcen Haushalt

1.324 €

1.336 €

Damit stehen im Haushalt A pro Monat 1.324 € zur Verfügung, im Haushalt B 1.336 €.


Ressourcen des Kindes


Grundbedarf

348 €

+

Staatliche Unterstützung (1 Kindergeld)

250 €

=

Summe Ressourcen des Kindes

598 €

Im Haushalt A stehen pro Monat 179 € für das Kind zur Verfügung, im Haushalt B 419 €.


Sonderausgaben

Elternteil A trägt 64 % der Kosten von Sonderausgaben, Elternteil B trägt 36 %.


Beispiele für Sonderausgaben: 


Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Klavierunterricht (70 € / Monat)

45 €

25 €

Fahrrad (600 €)

386 €

214 €

Schullandheim (250 €)

161 €

89 €

Sportverein (150 € / Jahr)

97 €

53 €


zurück zu Beispiele