Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Familie A: Zwei Kinder (10 und 13)


1. Grunddaten der Familie A

Zwei Kinder: 13 und 10 Jahre alt 

Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Betreuungsanteil

60 %

40 %

bereits erhaltene staatliche Unterstützung (2 x Kindergeld)

          500 € 

- €

angenommenes Netto-Einkommen-Vollzeit

       2.700 € 

       3.100 € 


2. Berechnung nach dem Rosenheimer Modell:

Ausgleich zwischen den Haushalten 



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


Ausgleich staatliche Unterstützung

-200 €

200 €

+

Ausgleich Grundbedarf der Kinder

113 €

-113 €

+

Ausgleich Mehrbetreuung

120 €

-120 €

=

Summe Ausgleich

33 €

-33 €

Elternteil B zahlt monatlich 45 € an Elternteil A. 


Ressourcen in jedem Haushalt



Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B


bereits erhaltene staatliche Unterstützung (2 x Kindergeld)

500 € 

- €

+

Summe Ausgleich

33 €

-33 €

+

Zumutbares Einkommen

1.980 €

2.549 €

=

Summe Ressourcen Haushalt

2.513 €

2.516 €

Damit stehen im Haushalt A pro Monat 2.513 € zur Verfügung, im Haushalt B 2.516 €.


Ressourcen der Kinder


Grundbedarf

696 €

+

Staatliche Unterstützung (2 x Kindergeld)

500 €

=

Summe Ressourcen der Kinder

1.196 €

Im Haushalt A stehen pro Monat 718 € für die Kinder zur Verfügung, im Haushalt B 478 €.


Sonderausgaben

Elternteil A trägt 44% der Kosten von Sonderausgaben, Elternteil B trägt 56 %.


Beispiele für Sonderausgaben: 


Haushalt Elternteil A

Haushalt Elternteil B

Klavierunterricht (70 € / Monat)

31 €

39 €

Fahrrad (600 €)

262 €

338 €

Skilager (250 €)

109 €

141 €

Sportverein (150 € / Jahr)

66 €

84 €

Handy (300 €)

131 €

169 €


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