Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:

 

Einer bezahlt

Im deutschen Familienrecht erfüllt der „betreuende“ Elternteil seine Elternpflichten alleinig durch seinen höheren Anteil der Betreuung (Naturalunterhalt). Er wird deshalb von seiner finanziellen Verantwortung gegenüber den Kinder vollständig befreit. Sein Einkommen, unabhängig von der Höhe, wird bei der Deckung der Kosten der Kinder nicht berücksichtig.

Der „Unterhalts“- Elternteil trägt die alleinige und ungeteilte finanzielle Elternverantwortung für die Kosten der Kinder in beiden Haushalten (Barunterhalt). Er ist, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, alleinig voll unterhaltspflichtig. Für diesen Elternteil gilt sogar die erhöhte Erwerbsobliegenheit, das bedeutet, er muss mindestens Vollzeit tätig sein. Eine Teilzeittätigkeit oder Elternzeit ist damit im Regelfall ausgeschlossen. Sein Betreuungsanteil und seine eigenen Kosten durch die Betreuung der Kinder werden bei der Bestimmung des Unterhalts im Regelfall nicht berücksichtigt.


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