Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.
Derzeitige gesetzliche Regelung:
Ein Zuhause
Das deutsche Familienrecht kennt nur einen Hauptwohnsitz für die Kinder. Es ist nur beim „zuständigen“ Elternteil mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet. Dort wird auch der „Lebensmittelpunkt“ der Kinder festgelegt. Für den Gesetzgeber darf es im Regelfall nur einen einzigen „Lebensmittelpunkt“ geben.
Der Haushalt des „Umgangs“-Elternteils wird nicht als gleichwertiger Wohnort der Kinder anerkannt. Die Kinder haben damit für den Gesetzgeber nur ein Zuhause.