Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:


Residenzmodell versus Wechselmodell

Die gesetzliche Regelung geht im Regelfall von einem „Residenzmodell“ aus, in der ein Elternteil „alleinerziehend“ ist. Echte alleinerziehende Elternteile sind jedoch die seltene Ausnahme. Nur wenn ein Elternteil verstorben, erziehungsunfähig oder betreuungsunwillig ist oder ausgegrenzt wird, erzieht der andere Elternteil wirklich „alleine“. 

Gemeinsame Betreuung durch beide Eltern ist im Gesetz derzeit noch nicht geregelt. Die Familiengerichte lehnen deshalb gleichwertige und abwechselnde Betreuung durch beide Eltern im Regelfall ab. „Wechselmodelle“ werden von Gerichten in Deutschland nur im Promille Bereich angeordnet. Der Regelfall ist das Residenzmodell.

Die weit überwiegende Mehrheit der Trennungseltern betreut jedoch weder exakt 50% noch 100% und auch nicht 0%. Diese große Mehrheit der Trennungsfamilien wird vom Gesetz noch nicht erfasst und deshalb realitätsfern dem Residenzmodell untergeordnet. 


zurück zum Rosenheimer Modell: Basics