Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:

 

Mehrbetreuung wird nicht honoriert

Der echte „alleinerziehende“ Elternteil hat nach derzeitiger Rechtsprechung aufgrund seines größeren Betreuungsanteils oft Schwierigkeiten, ein eigenes Erwerbseinkommen zu generieren. Es ist nicht vorgesehen, dass der „Unterhalts“-Elternteil im Regelfall die geleistete Mehrarbeit des anderen Elternteils honorieren muss. Dies führt wenig überraschend dazu, dass bei echten alleinerziehenden Elternteilen die wirtschaftliche Situation oft prekär ist. Rund ein Drittel von ihnen bezieht Unterstützung wie z.B. das Bürgergeld.


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