Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:


Einer betreut, einer bezahlt

Im deutschen Familienrecht werden die Eltern nach der Trennung im Regelfall systematisch ungleich behandelt. Beiden Elternteilen werden ungleiche Rollen zugewiesen. Sie haben damit auch ungleiche Rechte und ungleiche Pflichten. Es gibt einen „zuständigen“ („alleinerziehenden“) und einen „Umgangs“- („unterhaltspflichtigen“) Elternteil. Die Eltern verhandeln nicht auf Augenhöhe. Ungleiche Rollen sind keine Gleichbehandlung. 

Weder der verfassungsgemäße Grundsatz der Gleichbehandlung noch die durch das Grundgesetz garantierten Elternrechte sind im Residenzmodell für beide Elternteile in gleicher Weise gewahrt.


zurück zum Rosenheimer Modell: Basics