"Danke für euer Rosenheimer Modell. Es hat uns eine friedliche Trennung ohne Rechtsanwalt ermöglicht. Echt klasse!" (Alex M.)
Beide betreuen, beide bezahlen
Düsseldorfert ihr noch oder rosenheimert ihr schon?
Ihr habt euch getrennt und möchtet auch weiterhin beide einen Familienalltag mit euren Kindern leben? Ihr möchtet mit dem anderen Elternteil eine faire Lösung für die Betreuung eures gemeinsamen Kindes vereinbaren? Keiner von euch soll durch die Betreuung überlastet sein oder als Elternteil aus dem Leben eures Kindes verschwinden?
Dann seid ihr hier richtig!
Im Rosenheimer Modell findet ihr selbst und ohne fremde Hilfe eine für eure Trennungsfamilie passende Betreuungslösung. Ihr beide seid stets gleich wichtig und in gleicher Weise „zuständig“ für eure Kinder. Jeder von euch hat die gleiche Pflicht und das gleiche Recht, sich um die Betreuung eures gemeinsamen Kindes zu kümmern. Es gibt keinen „alleinerziehenden“ Elternteil und auch keinen „Umgangselternteil“. Beide betreuen. Zu welchen Anteilen auch immer ihr es in eurer speziellen Trennungsfamilie als sinnvoll erachtet.
Ihr wollt die Kosten eures Kindes gerecht auf beide Haushalte verteilen? Kein Haushalt soll durch finanziell überfordert oder unterversorgt sein?
Im Online-Rechner berechnet ihr den für eure Familie passenden Ausgleichsbetrag.
Beide von euch stehen im Rosenheimer Modell in derselben Elternverantwortung, das finanzielle Auskommen eurer gemeinsamen Kinder zu gewährleisten. Ihr berücksichtigt bei euren Anteilen am Kindesunterhalt sowohl euren jeweiligen Betreuungsanteil, das Alter des Kindes und auch eure jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit.
Das Rosenheimer Modell möchte euch ermutigen, euch darum zu bemühen, möglichst hälftig zu betreuen. Sollte jedoch einer von euch beiden nicht die Hälfte seiner Betreuungsverantwortung übernehmen können, so ist auch dies kein Problem. Dies ist in den meisten Familien der Normalfall und entspricht deren individuellen Lebensrealitäten.
Doch es ist selbstverständlich, dass ihr diese „Mehrbetreuung“, die der andere Elternteil dann für euch übernimmt, dem mehrbetreuenden Elternteil auch anständig finanziell honoriert. Auch diesen Ausgleich regelt ihr selbstständig im Rosenheimer Model.
Rosenheim statt Rosenkrieg!
„Beide betreuen, beide bezahlen“. Herzlich willkommen beim Rosenheimer Modell.
Euer Hans Engelmayer